Verhinderungs- und Entlastungspflege
Für die Entlastungs- und Verhinderungspflege stehen jedem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 jährlich 1.612 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, bis auf 2.418 Euro erhöht werden.
Das Geld kann zum Beispiel dafür verwendet werden, um einen pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise in seinen Aufgaben zu entlasten oder bei Verhinderung des Pflegenden diese Aufgaben zeitweise von ausgebildeten Kräften durchführen zu lassen.
Beispiele
Besuche in der Kirche/auf dem Friedhof
Regelmäßige Gruppentreffen
Seniorengymnastik
Arzt & Therapiebesuche
Gesellschaft leisten
Spazieren gehen
Hilfe im Haushalt
Hilfe im Garten
Einkäufe & Besorgungen
Gemeinsames Kochen, Backen oder Basteln
Ausflüge
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